EU zum Hotspot für Künstliche Intelligenz machen

Wir wollen die EU zum Hotspot für Künstliche Intelligenz machen, die den Lebenschancen der Menschen dient, statt sie zu entmündigen. Darum erteilen wir konservativen Überwachungswünschen und linken Überregulierungsfantasien gleichermaßen eine Absage. Die FDP setzt sich für eine unbürokratische und praxisnahe Umsetzung der europäischen KI-Verordnung ein, die Innovationen ermöglicht und Bürgerrechte schützt. Für KI-Trainingsdaten setzen wir uns für ein Fair-Use-Prinzip nach amerikanischem Vorbild ein. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KI-Wirtschaft stärken und moderne Monetarisierungsmodelle von Rechteinhabern ermöglichen.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Nach jahrzehntelangen eher langsamen Fortschritten hat die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) in den letzten Jahren bedeutende Durchbrüche erzielt. In verschiedenen spezialisierten, doch praxisrelevanten Bereichen erreicht oder übertrifft KI mittlerweile menschliche Leistungen. Diese Fähigkeiten ermöglichen es, Menschen zu unterstützen, zu entlasten und in bestimmten Aspekten sogar zu ersetzen. Die gesellschaftliche Reaktion auf diese Entwicklungen ist gemischt, wobei oft Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen auf Arbeitsplätze und das allgemeine Leben im Vordergrund stehen. Es liegt jedoch in unserer Verantwortung, diesen bevorstehenden Wandel aktiv zu gestalten, um seine Potenziale voll auszuschöpfen und Risiken zu minimieren.

Aktuell gelten die USA und China als führende Nationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Europa besitzt zwar eine solide Basis, zeigt jedoch Schwächen in der praktischen Anwendung. Mit der kürzlich erfolgten Verabschiedung des AI Act hat die EU Schritte zur Regulierung von KI-Anwendungen und zum Schutz der Bürgerrechte unternommen. Wir Freidemokraten setzen uns für eine kontinuierliche Fortführung dieser Initiative ein: Wir wollen die Förderung von Innovationen im KI-Bereich, in der nur Hochrisikoanwendungen besonders reguliert werden sollen, und den grundsätzlichen Schutz der Bürgerrechte in allen Anwendungen.