Reisefreiheit und unbeschränkte Mobilität im Schengen-Raum

Von der Reisefreiheit und unbeschränkten Mobilität im Schengenraum profitieren wir alle politisch, wirtschaftlich und kulturell. Wir wollen grundsätzlich ein Europa, in dem Menschen frei und ohne Grenzkontrollen reisen können. Die Voraussetzung für offene Grenzen im Innern ist jedoch ein starker, effektiver Schutz der EU-Außengrenze. Wir setzen uns für geeignete Grenzschutzmaßnahmen sowie eine moderne Sicherheitstechnik zur Überwachung des Grenzbereichs an den EU-Außengrenzen ein. Es ist sicherzustellen, dass Flüchtlinge und Migranten, die sich bereits in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben, dorthin zurückkehren. Wir Freie Demokraten fordern einen schnelleren Ausbau der EU-Grenzschutzagentur Frontex auf die vorgesehene Personalstärke von 10.000 Einsatzkräften. Begleitet werden muss dies von strukturellen Reformen und einer Erweiterung von Kontroll- und Transparenzmechanismen. Frontex soll auch die Seenotrettung auf dem Mittelmeer übernehmen, um damit einerseits Menschen vor dem Ertrinken zu retten, andererseits illegale Grenzübertritte zu vermeiden. Idealerweise, indem die Menschen sicher an Orte gebracht werden, wo deren Asylgesuche vor Betreten der Europäischen Union geprüft und beschieden werden, um zu gewährleisten, dass jenen, deren Asylgesuch negativ beschieden wird, die Einreise verwehrt wird.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Offene Binnengrenzen sind ein wesentlicher Teil eines freien Europas. Mit dem „Schengener Abkommen“ einigten sich Frankreich, Niederlande, Belgien und Deutschland 1985 darauf, schrittweise Kontrollen des Personenverkehrs abzubauen. Seit Mai 1999 sind diese Regelungen bindendes EU-Recht. Jeder neue EU-Mitgliedstaat soll gleichzeitig Teil des Schengen-Raums werden. Seit dem 31. März 2024 gilt dies auch für Rumänien und Bulgarien, denen nach dem EU-Beitritt eine Reihe von Auflagen gemacht wurden. Einzig Irland nimmt noch Personengrenzkontrollen vor, da dort Ausnahmevorschriften gelten. Außerhalb der EU sind zudem die Schweiz und Norwegen Teil des Schengen-Raums.

Das Schengen-Abkommen gilt als eine der wichtigsten Errungenschaften der EU. Durch sie können wesentliche Grundfreiheiten wie die Personenfreizügigkeit oder die Dienstleistungsfreiheit erst ihre vorgesehene Wirkung entfalten. Vorübergehende Grenzkontrollen sind grundsätzlich erlaubt, um Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen. Verstärkt gibt es an den Binnengrenzen von sechs Mitgliedstaaten seit 2015 Grenzkontrollen, um Flüchtlings- und Migrationsbewegungen von Menschen aus Staaten außerhalb der EU innerhalb der EU zu kontrollieren und Terrorismusgefahr vorzubeugen. Im Frühjahr 2024 wurde eine Reform des Schengener Grenzkodes verabschiedet. Zentrale FDP-Forderungen wurden dabei umgesetzt, zum Beispiel dass vorübergehende Grenzkontrollen nur im äußersten Notfall und nur für einen kurzen, eng bestimmten Zeitraum wieder eingeführt werden, maximal jedoch für 24 Monate. Unter strenger Kontrolle der Europäische Kommission und des Europäischen Parlaments sind maximal zwei Verlängerungen von jeweils sechs Monaten möglich. Zudem wird ein neuer Krisenmechanismus für Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit (z.B. Pandemien) eingeführt und die Überstellung von Drittstaatsangehörigen an den EU-Binnengrenzen ermöglicht, um eine weniger gravierende Alternative zu Grenzkontrollen zu ermöglichen.

Offene Binnengrenzen und effektiver Schutz der EU-Außengrenzen nach modernen wie humanitären Standards, die dem Anspruch der EU als Raum der Freiheit und des Rechts gerecht werden, hängen unmittelbar miteinander zusammen. Grundsätzlich ist jeder Mitgliedstaat selbst für deren Sicherung und Schutz verantwortlich. Gleichwohl muss sich jeder Staat an Völkerrecht halten und an seinen Außengrenzen Menschen, die einen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz haben, das Recht gewähren, diesen Anspruch geltend machen zu können. Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten mithilfe der Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), um eine effektive Außengrenzsicherung zu gewährleisten.

Aus Sicht der FDP muss die im November 2019 beschlossene Reform von Frontex zügig vorangebracht werden, insbesondere der Ausbau auf die vorgesehene Personalstärke von 10.000 Beamtinnen und Beamten, begleitet von einer strukturellen Reform sowie einer Erweiterung von Kontroll- und Transparenzmechanismen. Zu den Aufgaben der Grenzschutzagentur gehört beispielsweise auch die Schulung von Grenzpersonal der Mitgliedstaaten für einen professionellen und würdevollen Umgang mit Menschen an den Außengrenzen oder die Unterstützung in praktischen Aufgaben im Asylbereich. Aus Sicht der FDP sollte Frontex auch die Seenotrettung übernehmen, um dem grausamen Sterben auf dem Mittelmeer endlich ein Ende zu beenden. Die Agentur verfügt bereits über weitreichende technische Mittel zur Luftüberwachung und kann zudem auch über nationale Seegrenzen hinweg operieren. Medienberichte aus der jüngsten Vergangenheit, nach denen „Pushbacks“, also das illegale Zurückdrängen von Migrantinnen und Migranten, unter Beteiligung von Frontex erfolgten, nehmen wir sehr ernst. Aus Sicht der FDP müssen solche Vorkommnisse lückenlos aufgeklärt werden. Zugleich fordern wir schärfere Mechanismen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen.