Bei der Arbeitskräftemobilität Hürden abbauen

Auch bei der Arbeitskräftemobilität wollen wir in der EU Hürden abbauen sowie komplizierte und langwierige Prozesse vereinfachen. Motivierten und leistungsbereiten Menschen, die vorankommen und sich mit ihren Fähigkeiten in Europa für Fortschritt und Wachstum einsetzen möchten, müssen alle Türen offenstehen. Wir wollen insbesondere monatelange bürokratische Verfahren bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen vereinfachen und beschleunigen. Dazu fordern wir digitale One-Stop-Shops als zentrale Anlaufstellen in jedem EU-Mitgliedstaat. Diese sollen beispielsweise eine schnelle Übersetzung europäischer Abschlüsse in ihre nationalen Pendants ermöglichen. Wir fordern, die EU-Entsenderichtlinie zu modernisieren und zu vereinfachen. Die erheblichen bürokratischen Pflichten, das heißt die Erfüllung der Meldepflicht gegenüber dem jeweiligen Land und den Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit (A1-Bescheinigung), wollen wir auf schutzwürdige Sachverhalte begrenzen und wir wollen insbesondere alle kurzen beruflichen Reisen und Entsendungen von der Richtlinie ausnehmen. Wir wollen selbstbestimmte Arbeitsmodelle, insbesondere Remote Work im EU-Ausland, rechtssicher ermöglichen. Ansprüche aus nationalen Pflichtrentensystemen lassen sich in der EU kombinieren. Dabei wollen wir durch eine EU-weite Plattform, die die verschiedenen Rentenansprüche berechnet, mehr Transparenz schaffen. So stärken wir die Flexibilität und Mobilität von Beschäftigten und Selbstständigen. Wir möchten faire Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter schaffen, statt Selbstständige zu gängeln, und setzen uns für eine umfassende Korrektur der EU-Plattformarbeiterrichtlinie ein. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie wollen wir flexibilisieren.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Für Schul-, Ausbildungs- und Hochschulabsolventen soll der Zugang in die Ausbildungs- und Arbeitsmärkte anderer Mitgliedstaaten so leicht wie möglich werden. Wir glauben, dass eine gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Ausbildungen, Praktika und Trainee Zeiten einen relevanten Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit insbesondere in süd-osteuropäischen Ländern leisten wird, da dies die tatsächliche Möglichkeit erhöht, eine Arbeitsstelle in anderen EU-Ländern annehmen zu können. Dazu muss die gegenseitige Anerkennung erheblich vereinfacht und beschleunigt sowie die Harmonisierung der Startzeitpunkte von Ausbildungen oder den Zeiträumen der Abschlussprüfungen verbessert werden.

Die derzeitige bürokratische, komplexe und zeitaufwändige Anerkennung von Berufsabschlüssen, die im europäischen Ausland erworben wurden, behindert darüber hinaus noch immer die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Oft liegen die erforderlichen Abschlüsse vor, jedoch werden die Türen durch die komplizierte Realität ihrer Anerkennung im Ausland künstlich verschlossen. Daher ist es notwendig, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Stelle einrichtet, die eine einfache und zügige Umsetzung der Übersetzung europäischer Abschlüsse in nationale Zertifizierungen ermöglicht.

Die 2019 neu gegründete Europäische Arbeitsbehörde kann die Arbeit dieser Stellen und den Austausch untereinander koordinieren.

Die EU-Plattformarbeiterrichtlinie soll faire Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter garantieren, schießt jedoch weit über das Ziel hinaus. Die sogenannte Gig-Economy birgt zwar gewisse Risiken für die Mitarbeitenden, sie bietet jedoch zugleich nie dagewesene Chancen im Rahmen von Flexibilität der Arbeit und in der Erstellung ganz eigener Geschäftsmodelle basierend auf Plattformen, die zu den Umsatzstärksten der Welt gehören.

Durch die Umsetzung der Richtlinie würde die Solo-Selbstständigkeit jedoch praktisch abgeschafft, weit über Liefer- oder Fahrdienste hinaus. Faktisch würden alle, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, in ein Angestelltenverhältnis gezwungen - Lieferanten ebenso wie Übersetzer oder Handwerker. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Denn wir wollen Selbstständige stärken anstatt ihnen die Arbeitsgrundlage zu rauben. Auch andere Aspekte der EU-Plattformarbeiterrichtlinie sind aus unserer Sicht problematisch, beispielsweise die Einschränkung der Tarifautonomie, die nationalem Arbeitsrecht widerspricht. Aus unserer Sicht kann es nicht Aufgabe des europäischen Gesetzgebers sein, einzelne Arbeits- und Geschäftsmodelle in dieser Detailtiefe zu bewerten.