Für ein Europa sicherer Außengrenzen und offener Binnengrenzen (Schengen)

Wir Freie Demokraten verstehen die Abwesenheit von Binnengrenzkontrollen in Europa durch das Schengen-System als greifbare europäische Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger. Sie liegt im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Interesse Deutschlands und Europas. Vorübergehende Grenzkontrollen, die auf Fälle akuten Handlungszwangs beschränkt bleiben müssen, dürfen daher nicht zu einer Aushebelung des Schengener Abkommens führen. Langfristig würden damit auch Grundfreiheiten wie die Personenfreizügigkeit oder der freie Warenverkehr in Gefahr geraten. Die Mitgliedstaaten müssen schnellstmöglich zur Reisefreiheit im Schengen-Raum zurückkehren. Für die Zukunft wollen wir, solange die Außengrenzen noch nicht hinreichend geschützt sind, auch im europäischen Recht eindeutig regeln, in welchen Situationen und nach welchen Kriterien nationale Regierungen Zurückweisungen an ihren Außengrenzen vornehmen können.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Offene Binnengrenzen sind ein wesentlicher Teil eines freien Europas. Die Schengener Abkommen sind ihre Grundlage. Mit den sogenannten „Schengener Abkommen“ einigten sich im Jahre 1985 die Staaten Frankreich, Niederlande, Belgien und Deutschland darauf, schrittweise Kontrollen des Personenverkehrs abzubauen. 1995 wurden diese Regelungen schließlich wirksam und wurden dann mit dem Vertrag von Amsterdam, der zum 1. Mai 1999 in Kraft trat, zu bindendem EU-Recht. Jeder Staat, der seitdem Mitglied der Europäischen Union wird, soll gleichzeitig Teil des Schengen-Raums werden. Allerdings gilt „Schengen“ noch nicht für jeden Mitgliedstaat der EU. So nimmt etwa Irland noch Personengrenzkontrollen vor und auch Rumänien oder Bulgarien sind noch nicht Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Grund dafür sind Ausnahmevorschriften (Irland) oder Probleme bei der Kriminalitätsbekämpfung (Rumänien, Bulgarien). Dagegen sind die Schweiz und Norwegen bereits Teil des Schengen-Raums.

 

Die Regeln der Schengen-Abkommen gelten als eine der wichtigsten Errungenschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch sie können wesentliche Grundfreiheiten der EU, wie die Personenfreizügigkeit nach Art. 21 AEUV, nach der grundsätzlich jeder Unionsbürger das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, oder die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 bis 62 AEUV, die es erlaubt, Dienstleistungen in jedem Mitgliedstaat der EU anzubieten, durchzuführen oder in Anspruch zu nehmen, erst ihre vorgesehene Wirkung entfalten. Vorübergehende Grenzkontrollen, etwa anlässlich politischer oder sportlicher Großereignisse, wie G20-Gipfel oder Fußball-Europameisterschaften sind grundsätzlich erlaubt, um Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen. Verstärkt gibt es an einigen Binnengrenzen seit 2015 Grenzkontrollen, um Flüchtlings- und Migrationsbewegungen von Menschen aus Staaten außerhalb der EU innerhalb der EU zu kontrollieren.

 

Die Außengrenzen der Europäischen Union haben sich mehrfach seit Inkrafttreten der Schengener Abkommen s durch Erweiterungen verändert. Grundsätzlich ist jeder Mitgliedstaat selbst für die Sicherung und Schutz seiner Außengrenzen verantwortlich. Gleichwohl muss sich jeder Staat an Völkerrecht halten und auch an seinen Außengrenzen Menschen, die einen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz haben, das Recht gewähren, diesen Anspruch geltend machen zu können.

 

Die Europäische Union unterstützt die Mitgliedstaaten mithilfe der Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX), um eine effektive Außengrenzsicherung zu gewährleisten, aber auch, um etwa Grenzpersonal für einen professionellen und würdevollen Umgang mit Menschen an den Außengrenzen zu schulen. Gleichzeitig werden Mitgliedstaaten in ihren praktischen Aufgaben im Asylbereich, die regelmäßig eine besondere Herausforderung darstellen, durch das Europäische Unterstützungsbüro in Asylfragen (EASO) unterstützt. Offene Binnengrenzen und eine effektive Sicherung der europäischen Außengrenzen nach modernen wie humanitären Standards, die dem Anspruch der Europäischen Union als Raum der Freiheit und des Rechts gerecht werden, hängen unmittelbar miteinander zusammen.