Pflanzenschutz

Wir Freie Demokraten wollen ein einheitliches, auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes EU-Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erreichen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe in allen Mitgliedstaaten herzustellen. Dazu müssen behördliche Zuständigkeiten vereinfacht und Entscheidungs- wege standardisiert werden. Es ist gerade auch im Sinne eines nachhaltigen Resistenzmanagements nicht hinnehmbar, wenn Pflanzenschutzmittel in einem Mitgliedstaat sofort und in anderen mit mehrmonatiger Verzögerung oder überhaupt nicht zugelassen werden. Die veränderten Klimabedingungen erfordern immer häufiger ein sofortiges Eingreifen, was zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen an den Standorten führt, an denen Zulassungsverfahren in kurzer Frist abgeschlossen werden.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf europäischer Ebene fand 2018 große Beachtung in der Öffentlichkeit im Kontext der Kontroverse um die Erneuerung der Genehmigung des Mittels Glyphosat. Deutlich weniger öffentliches Interesse finden die Mängel im aktuellen Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel in der EU und den Mitgliedsstaaten. Diese führen jedoch zu unnötigen Kosten in der Landwirtschaft und teilweise zu Ungleichbehandlungen von Betrieben aus unterschiedlichen EU-Ländern. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt grundsätzlich über ein zweistufiges Genehmigungsverfahren. So werden Wirkstoffe auf europäischer Ebene genehmigt, die Zulassung der eigentlichen Pflanzenschutzmittel in kommerzieller Form erfolgt durch die Mitgliedstaaten. Um ein Mittel auf europäischer Ebene zuzulassen, muss gemäß der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1107/2009) ein Antrag in einem Mitgliedstaat eingereicht werden. Dort wird der Antrag geprüft und anschließend in Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und der Kommission entschieden. Um einer möglichen Dringlichkeit einer Zulassung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln Rechnung zu tragen, gelten verbindliche Fristen für die einzelnen Schritte des Zulassungsprozesses. Dieses System funktioniert in der Praxis aber vor allem in Deutschland nur mit erheblichen Mängeln. So kam die EU-Kommission bei einer Überprüfung Deutschlands im Jahr 2016 zu dem Schluss, dass „deutliche Verzögerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an der Tagesordnung“ seien. Dieses gelte sowohl für neue Produkte also auch für die erneute Zulassung bereits in Verkehr gebrachter Produkte. Dieses sei vor allem auf die mangelnde Harmonisierung der Normen auf EU-Ebene verursacht. Demnach würden alle in Deutschland eingereichten Anträge auf Konformität überprüft, selbst wenn andere Staaten bereits eine Bewertung anhand von EU-Grundsätzen vorgenommen hätten. Der Bericht verweist auch auf die Unterschiedlichkeiten der entsprechenden nationalen Zulassungsbehörden; während in den meisten Mitgliedsstaaten die Kompetenz in der Hand einer zentralen Stelle liegt, erfolgt in Deutschland die Zulassung in Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dem Julius Kühn-Institut (das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen), dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt.