Europäischer Währungsfonds – Hilfe zur Selbsthilfe

Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre eigenen Haushalte. Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten bedeutet, ohne eine Vergemeinschaftung von Schulden auszukommen, etwa in Form von Euro-bonds. Wir wollen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) umbauen, der intergouvernemental aufgebaut ist. Der in Deutschland verfassungsrechtlich garantierte Parlamentsvorbehalt steht für uns nicht zur Disposition. Der EWF soll wie bisher der ESM nur in einer konkreten Notlage Hilfe leisten können, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Er soll Staaten nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ mit einem strengen Anpassungsprogramm wieder auf die Beine helfen. Um die Verantwortung der privaten Geldgeber zu stärken, wollen wir einen Insolvenzmechanismus für Staaten einführen: Bevor an ein Mitglied der Eurozone öffentliche Mittel aus dem EWF fließen, muss es künftig eine Beteiligung der privaten Gläubiger dieses Staates an den Stabilisierungslasten geben, zumindest in Form einer Laufzeitverlängerung der jeweiligen Staatsanleihen. Eine solche Beteiligung des Privatsektors wäre gleichzeitig die wirksamste Krisenprävention, weil ein Staat sich dann in der Regel gar nicht erst unangemessen hoch verschulden könnte. Auch müssen der EWF und der Finanzstabilitätsrat mit ihrer analytischen Kompetenz bereits frühzeitig in die Krisenprävention eingebunden werden.

 

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Am 6. Dezember 2017 hat die Kommission vorgeschlagen, einen europäischen Währungsfonds einzurichten. Nach den Überlegungen der Behörde soll der EWF auf den derzeitigen finanziellen und institutionellen ESM-Strukturen in ihrer jetzigen Form aufbauen. Dies bedeutet, dass die finanziellen Möglichkeiten des Europäischen Währungsfonds im Hinblick auf eine Krisenreaktion mit einer Gesamtdarlehenskapazität von 500 Mrd. EUR der des Europäischen Stabilitätsmechanismus entsprechen werden. Wie beim ESM sollte der Gouverneursrat des EWF in der Lage sein, die Darlehensvergabekapazität zu erhöhen, wenn eine solche Erhöhung zur Verfolgung seiner Ziele als angemessen erachtet wird. Der EWF wird weiterhin finanzielle Stabilitätshilfe an Mitgliedstaaten in Not leisten, indem er durch die Emission von Kapitalmarktinstrumenten und durch Geldmarktgeschäfte Mittel beschafft.

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Darüber hinaus enthält der Vorschlag der Kommission folgende neue Elemente: 1. Der EWF wird die Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds („Single Resolution Fund“/ SRF) übernehmen können, indem er als Darlehensgeber in letzter Instanz fungiert und laut Kommission letztendlich Steuerzahler in dem unwahrscheinlichen Fall schützt, dass dem SRF die Mittel fehlen, um die geordnete Abwicklung eines notleidenden Finanzinstituts zu erleichtern. Auf den Aufbau einer solchen Letztsicherung, die mittelfristig haushaltsneutral sein sollte, einigten sich die Mitgliedstaaten 2013 (siehe auch nächster Abschnitt „Bankenunion“). 2. Für alle wichtigen Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen (z. B. Kapitalabrufe) soll das Einstimmigkeitsprinzip beibehalten werden. Eine verstärkte qualifizierte Mehrheit, bei der 85 % der Stimmen erforderlich sind, wird jedoch für bestimmte Beschlüsse über Stabilitätshilfen, Auszahlungen und den Einsatz der Letztsicherung vorgeschlagen. 3. Dem Vorschlag zufolge soll der ESM gemeinsam mit der Europäischen Kommission direkter bei der Verwaltung von Finanzhilfeprogrammen einbezogen werden.

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Wir Freien Demokraten begrüßen die grundsätzliche Stoßrichtung des Vorschlags. Denn im Rahmen der Griechenlandkrise hat sich gezeigt, dass es nicht einfach ist, den IWF dauerhaft an Bord zu halten. Er war vor allem deshalb so bedeutend und glaubwürdig, weil er über langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügte und weniger politisch agiert hat als die EU-Institutionen. Es ist entsprechend richtig, den Europäischen Stabilitätsmechanismus zum unabhängigen Europäischen Währungsfonds weiterzuentwickeln sowie im Rechtsrahmen der EU zu verankern. Der EWF muss ähnlich zur EZB unabhängig sein, um volkswirtschaftliche Analysen von Mitgliedstaaten zu erstellen, und gegebenenfalls Rettungs- und Reformprogramme für Krisenstaaten sowie die Überwachung dieser Programme zum Wohle der gesamten Union durchführen zu können. Bei Verstößen gegen die Auflagen sollte der EWF auch für die Sanktionierung zuständig sein. Hier muss ganz klar das Prinzip gelten: Solidarität gegen Solidität. Ängste, wonach Deutschland gegen seinen Willen für die Schulden anderer Länder wird aufkommen müssen, sind unbegründet. Der deutsche Finanzminister wird aufgrund der Größe des deutschen Kapitalanteils auf jeden Fall auch im EWF über ein Veto verfügen, wenn dieser intergouvernmental organisiert wird.

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Um der Regel, dass die Mitglieder der Eurozone nicht verpflichtet sind, für die Schulden anderer Mitglieder einzustehen (die sogenannte No-bail-out-Klausel), glaubhaft Geltung zu verschaffen, braucht die Eurozone Möglichkeiten zur Restrukturierung von Staatsschulden und zur Gläubigerbeteiligung im Fall von Krisen überschuldeter Mitgliedsstaaten. Diese Insolvenzordnung für Staaten muss Vorrang haben vor den Nothilfen. Zuerst müssen die Gläubiger und Anleger für die Sanierungskosten aufkommen, erst dann die steuerfinanzierten Hilfsprogramme des zukünftigen EWF. EWF-Programme müssen auch in Zukunft streng an die Umsetzung von Reformen geknüpft sein. Die Überwachung muss hauptverantwortlich durch den EWF selber erfolgen. Dies würde dazu beitragen, dass die Überwachung der Umsetzung der Reformen entpolitisiert würde und sich klar nach volkswirtschaftlichen Maßstäben ausrichtet.