Maastricht 2.0 – ein wirksamer Stabilitätspakt für den Euroraum

Wir Freie Demokraten wollen den Euro als starke und stabile Gemeinschaftswährung sichern. Dazu bedarf es gemeinsamer Regeln, die eingehalten werden. Unvernünftiges Wirtschaften und übermäßige Verschuldung einzelner Mitgliedstaaten sind in einer Währungsunion stets unsolidarisch, weil sie allen Mitgliedstaaten schaden. Daher wollen wir das stabilitätsorientierte Regelwerk von Maastricht robuster machen (Maastricht 2.0): künftig soll es nach einem Defizitverfahren automatische Sanktionen gegen Mitgliedstaaten geben, die nicht politisch ausgehebelt werden können. Die Auszahlung von Kohäsionsmitteln soll an die Einhaltung des Fiskalpakts durch den jeweiligen Mitgliedstaat geknüpft werden. Außerdem müssen auch nichtfinanzielle Sanktionen möglich sein, wie etwa die Aussetzung des Stimmrechts im Rat der Wirtschafts- und Finanzminister. Ferner befürworten wir Freie Demokraten die Erarbeitung eines Regelwerkes für den einvernehmlichen Austritt aus dem Euroraum – als Ultima Ratio – bei gleichzeitigem Verbleib in der Europäischen Union sowie für eine spätere Möglichkeit der Wiedereinführung der Gemeinschaftswährung.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die komplette Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im EU-Sekundärrecht, die wirtschafts- und finanzpolitische Koordination im Europäischen Semester und der Fiskalpakt haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Staaten der Euro-Zone sich annähert und nicht weiter auseinanderdriftet. Verstöße gegen die Defizitregeln können nun konsequenter geahndet werden, unter anderem durch Geldbußen, die nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Staaten verhindert werden können (umgekehrte qualifizierte Mehrheit). Die Vorab-Vorlage der nationalen Haushalte bei der EU-Kommission, makroökonomische Richtwerte und die Pflicht zur Rückführung der Gesamtverschuldung auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ergänzen das Bild. Allerdings ist ein Problem weiterhin ungelöst: Die Kommission entscheidet über die Einleitung eines Defizitverfahrens. Besser wäre es, wenn dieser Prozess automatisiert und entpolitisiert wird. Wir fordern daher automatische Sanktionen, die nicht politisch ausgehebelt werden können. Eine andere Möglichkeit wäre es, wenn die vereinbarten Regeln rechtlich angefochten und durchgesetzt werden könnten, indem die Ausnahmeklausel in Artikel 126 Abs. 10 AEUV gestrichen würde. Eine solche Streichung würde die Möglichkeit eröffnen, Vertragsverletzungsverfahren oder Nichtigkeitsklagen einzuleiten. Durch die Einbeziehung des EuGH wird gewährleistet, dass die vereinbarten Regeln unabhängig von der Größe der Mitgliedstaaten angewendet werden und die Rechte der Bürger in den Programmländern geschützt bleiben. Wenn die gemeinsame Währung wieder ein Stabilitätsanker werden soll, braucht es einen funktionierenden institutionellen Rahmen. Wir brauchen Instrumente, die sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Haushaltsdisziplin einhalten und die notwendigen Strukturreformen durchführen. Dies kann u.a. durch positive Anreize erreicht werden, z.B. in dem Mitgliedstaaten EU Fördergelder nur abrufen können, wenn sie die Fiskalregeln eingehalten haben. Wenn ein Land politisch und ökonomisch dem Druck einer Hartwährung nicht gewachsen und sichtlich überfordert ist, seine Wettbewerbsfähigkeit und Schuldentragfähigkeit innerhalb der Währungsunion wiederherzustellen, kann es auf diese Weise den Fortbestand der Währungsunion als Ganzes gefährden. Deswegen sollte es in Zukunft die Möglichkeit einer Staaten-Insolvenz innerhalb der Eurozone geben. Wenn Staaten aus der Euro-Zone austreten wollen, soll das künftig möglich sein, ohne dass sie damit zugleich ihre Mitgliedschaft in der EU verlieren. Wollen sie in die Eurozone zurückkehren, müssen sie die zum Zeitpunkt ihrer Rückkehr geltenden Bedingungen erfüllen.