Investitionsscreening

Wir Freie Demokraten betrachten den freien Kapitalverkehr als eine wichtige Errungenschaft der Union. Ein freies Investitionsklima in Deutschland und in Europa hat dazu beigetragen, ausländisches Kapital und Know-how anzuziehen. Damit wurden Arbeitsplätze und Wohlstand gesichert. Zugleich betrachten wir mit Sorge, wenn Investoren aus Nicht-EU Ländern, zum Teil Staatsfonds mit intransparenten Eigentumsstrukturen, auf Firmen im Hochtechnologie-Bereich zugreifen. Wir halten es daher für richtig, für diesen Bereich einen europäischen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten zum Schutz des öffentlichen Interesses die Auswirkung des Verkaufs derartiger Firmen an außereuropäische Investoren prüfen und gegebenenfalls untersagen können. Außerdem sollten die nationalen Behörden sich untereinander und die Kommission über derartige Entscheidungen informieren, um eventuelle Umgehungen zu vermeiden.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Grundsätzlich bestehen in Europa kaum Beschränkungen für ausländische Unternehmen hier zu investieren, solange die jeweils anwendbaren Wettbewerbsregeln beachtet werden. Rund die Hälfte der Mitgliedsstaaten haben nationale Mechanismen zur Investitionskontrolle, beispielsweise mit Blick auf die nationale Sicherheit oder nationale Ordnung. In Deutschland erfüllen das Außenwirtschaftsgesetz bzw. die Außenwirtschaftsverordnung diese Aufgabe. Die EU hat damit eines der offensten Investitionsregime weltweit. Genauso wie deutsche Unternehmen davon profitieren können, im Ausland zu investieren und dort andere Unternehmen zu übernehmen, sollen auch ausländische Unternehmen hier investieren dürfen. Es ist die Basis unseres freien Wettbewerbsverständnisses und ein wichtiger Baustein für unseren Wohlstand, das ökonomische Entscheidungen gerade nicht von politischer Stelle vorgegeben werden. Die jüngere Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass andere Länder mit anderen Wirtschaftssystemen dieses Verständnis nicht teilen. So treffen auf der einen Seite ausländische Unternehmen regelmäßig auf hohe Hürden, wenn sie etwa in China investieren möchten, während chinesische Firmen ohne vergleichbare Hindernisse europäische Unternehmen übernehmen können. Auf der anderen Seite kann es aus europäischer Sicht problematisch sein, wenn die entsprechenden Akquisitionen nicht primär ökonomisch motiviert sind, sondern einer politischen Vorgabe folgen. Dies können etwa strategische Investitionen mit dem Zweck sein, europäisches Know-How zu erwerben oder Investitionen die Unternehmen betreffen, die kritische Aufgaben für die europäische Ordnung und Sicherheit übernehmen. Wenn Übernahmen europäischer Firmen durch ausländische Investoren direkt oder indirekt mit Geld vom Staat finanziert werden, ist zudem kein fairer Wettbewerb mit heimischen Unternehmen gegeben. Die Kommission hat daher einen neuen einheitlichen Rechtsrahmen vorgeschlagen, der den Mitgliedstaaten eine Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in einem transparenten System ermöglicht, die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission regelt und eine Überprüfung von Investitionen durch die Kommission zur Wahrung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung legt, soweit eine ausländische Direktinvestition Auswirkungen auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse hat. Die Kommission soll demnach nicht-bindende Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten abgeben können. Im Dezember 2018 haben sich Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten grundsätzlich auf den Aufbau einer Investitionskontrolle auf europäischer Ebene geeinigt.