Für einen multilateralen Investitionsgerichtshof

Wir Freie Demokraten setzen uns für einen modernen und transparenten Investitionsschutz ein, denn Investitionsgerichtsbarkeit hat in der Vergangenheit ausländische Direktinvestitionen nachweislich erhöht. Wir wollen deshalb, dass das bestehende System aus ad-hoc Schiedsverfahren von bilateralen Schiedsgerichten durch einen ständigen multilateralen Investitionsgerichtshof ersetzt wird. Klagen von Investoren könnten so durch ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richterinnen und Richtern entschieden werden. Das stärkt die Transparenz und Legitimität dieser Verfahren. Anders als bisher üblich würden die Richterinnen und Richter nicht mehr von den Parteien für jeden Streitfall ernannt werden, sondern die Mitgliedstaaten würden – wie am EuGH – Richterinnen und Richter für eine feste Amtszeit ernennen; dies sichert nicht nur die Kontinuität der Rechtsprechung des Gerichts, sondern auch seine Neutralität und Unabhängigkeit. Auch würden die Kammern nach einem objektiven Verfahren ohne Mitsprache des klagenden Investors zusammengestellt, die Schriftsätze veröffentlicht und die Verhandlungen öffentlich durchgeführt werden. Schließlich sollte es an diesem multilateralen Investitionsgerichtshof einen echten Berufungsmechanismus geben.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Investitionsschutz ist ein wesentliches Instrument für Unternehmen, die im Ausland investieren. Wenn ein deutscher Unternehmer entscheidet, in einem anderen Staat eine Fabrik zu errichten, so muss er die Rechtssicherheit haben, dass diese Fabrik nicht unerwartet und rechtswidrig enteignet wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass im Falle von unerwarteten neuen Regulierungen oder willkürlicher Bürokratie ein effektives Rechtsschutzsystem besteht. Während es in Deutschland selbstverständlich ist, dass ein Grundstückseigentümer nicht entschädigungslos enteignet werden darf, müssen derartige Fragen im grenzüberschreitenden Geschäft häufig vertraglich geregelt werden. Heute wird Investitionsschutz daher regelmäßig in bilateralen Abkommen zwischen Staaten geregelt, auf die sich einzelne Unternehmen berufen können. Diese sind auch als BITs (von englisch Bilateral Investment Treaty) bekannt und regeln unter anderem die Zusammensetzung von Schiedsgerichten (sogenannten ad-hoc Tribunale), die Streitfälle zwischen Unternehmen und dem jeweiligen Gaststaat entscheiden. Diese Verfahren werden in der Regel nicht öffentlich verhandelt, die Tribunale sind mit privaten Schiedsrichtern anstelle von öffentlichen Richtern besetzt und Rechtsmittelverfahren wie Berufung oder Revision sind regelmäßig nicht vorgesehen. Derartige Schiedsgerichte haben in der Vergangenheit eine wichtige Rolle zum Schutz deutscher Unternehmen im Ausland gespielt. Dennoch stehen sie in der Kritik, da ihre Zusammensetzung nicht immer transparent ist und die Verhandlungen in der Regel nicht öffentlich geführt werden. Der Vorschlag eines internationalen Schiedsgerichts setzt genau bei diesen Schwachpunkten des bestehenden Systems an. Das Ziel sollte sein, dass ein internationaler Spruchkörper entsteht, der mit staatlich bestellten Richtern besetzt ist und öffentlich anhand transparenter Verfahrensregeln arbeitet. Bestehende Institutionen auf internationaler Ebene können diese Funktion nicht übernehmen, da sie etwa nur für Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig sind (wie etwa der Internationale Gerichtshof, IGH), oder lediglich unterstützende bzw. administrative Aufgaben für bilaterale Tribunale bieten wie etwa Räumlichkeiten und freiwillige Verfahrensregeln, aber keine eigene Rechtssprechungsaufgaben wahrnehmen (wie etwa das International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID unter dem Dach der Weltbank).