Stärkere Subsidiaritätskontrolle

Wir Freie Demokraten wollen auf zwei Ebenen wirksamere Kontrollmechanismen, ob für bestimmte Vorhaben ein Vorgehen auf europäischer Ebene geboten ist. Für eine erfolgreiche Subsidiaritätsrüge im Sinne des Vertrages von Lissabon müssen sich derzeit innerhalb von acht Wochen europaweit ein Drittel der nationalen Parlamente zusammenschließen. Wir wollen die Frist auf mindestens 12 Wochen verlängern. Um die nationalen Parlamente europafähiger zu machen, sollten sie intern verlässliche Strukturen aufbauen, die ihnen eine effektive Nutzung der Subsidiaritäts-Instrumente ermöglicht. Außerdem wollen wir die Klagebefugnis der nationalen Parlamentskammern erweitern, damit sie auch direkt beim Europäischen Gerichtshof Klage erheben können – derzeit steht dieses Recht nur der Regierung zu, die im Namen des Mitgliedstaates klagen kann. Ferner sollen die Parlamente nicht nur die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips, sondern auch das Fehlen einer Rechtsgrundlage rügen können. In Deutschland sollten sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat dieses Klagerecht erhalten. Neben den nationalen Parlamenten sollte auch der auf EU-Ebene angesiedelte Ausschuss der Regionen sich regelmäßig mit dieser Frage befassen. Er sollte verkleinert werden und als echte Subsidiaritätskammer nicht nur Stellungnahmen abgeben, sondern auch von seinem Recht Gebrauch machen, eine Verletzung der Subsidiarität selbst zu rügen. Den parallel dazu bestehenden Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss wollen wir abschaffen, weil die Interessen der Sozialpartner bereits im Europäischen Parlament angemessen berücksichtigt werden können.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Nach Art. 5 Abs. 3 des EU-Vertrages soll die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur gesetzgeberisch tätig werden, sofern die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind („Subsisdiaritätsprinzip“).

In einem Protokoll ist festgelegt, dass die nationalen Parlamente 8 Wochen Zeit haben, um zu prüfen, ob dieses Prinzip bei einem Vorschlag der Kommission eingehalten wurde. Wir wollen die Frist auf 12 Wochen verlängern. Wenn 1/3 der Parlamente die Subsidiarität rügen, muss die Kommission ihren Vorschlag überdenken. Sie kann allerdings an ihm festhalten. Daher ist es auch wichtig, ggf. gegenüber einem später erlassenen Akt auch klagen zu können. Wir wollen die Klagebefugnis ausbauen, so dass in Zukunft auch der Bundestag oder der Bundesrat den EuGH mit der Frage befassen kann. Daneben gibt es noch den auf EU-Ebene angesiedelten Ausschuss der Regionen. Er besteht aus Vertretern verschiedener Körperschaften (Länder, Städte, Gemeinden). Dieser Ausschuss sollte in Zukunft auch Fragen der Subsidiarität regelmäßig prüfen.