Für ein Europa des Austausches von Wissenschaftlern

Wir Freie Demokraten wollen ein Europa des wissenschaftlichen Austausches schaffen. Im zunehmenden internationalen Wettbewerb können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur gemeinsam Spitzenreiter in Forschung und Innovation sein. Der Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern untereinander sowie mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten müssen erleichtert werden. Die digitale Revolution schafft auch in der Wissenschaft neue Möglichkeiten. Auf Basis des europäischen Forschungs-Rahmen-Programms „Horizont Europa“ muss ein digitaler Austausch unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jeder Zeit gewährleistet werden. Hierzu gehört die dezentrale Bereitstellung von Materialien für Open-Source-Data und die digitale Durchführbarkeit von PhD- oder anderen Forschungsprojekten. In diesem digitalen europäischen Netzwerk für Wissenschaft und Forschung muss der Schutz des geistigen Eigentums gewahrt bleiben. Gleichzeitig wollen wir die Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen, die mehr als 50 Prozent durch europäische Forschungsförderung finanziert wurden, durch Open Access zum Standard machen. Schutz von geistigem Eigentum und Nutzungsrechten der Forscher, Institute und forschenden Wirtschaft bleiben hiervon unberührt. Dies verbessert die stark begrenzte Verfügbarkeit, besonders die zu hohe Schwelle zwischen Wissenschaft und wirtschaftlicher Innovation und macht die europäische Forschungsförderung zu einem Beschleuniger im internationalen Wettbewerb. Zudem wollen wir, dass „Horizont Europa“, anders als sein Vorgänger „Horizont 2020“, bedarfsgerecht finanziert wird.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Horizon 2020 ist mit rund 80 Mrd Euro Budget für den Zeitraum von 2014 und 2020 das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation. Die Zwischenevaluation von Horizon 2020 hat ergeben, dass insbesondere im Bereich OpenScience und OpenAccess als auch in der Zugänglichkeit der Programmförderungen Entwicklungspotential besteht. Heutzutage werden noch ein Großteil der (natur-) wissenschaftlichen Forschung lokal, d.h. in den Labors oder Universitäten gespeichert ohne dass andere Forschungsgruppen oder Forscher nach Abschluss der Publikation darauf Zugriff haben. Bislang war auch die Bereitschaft der Gemeinde der Forschenden eher gering Daten zu veröffentlichen. Sei es aus Mangel einer zentralen, vertrauenswürdigen Struktur, sei es aus unentdeckten Erkenntnissen, aber auch aus Gründen der Intransparenz und Vertuschung. Gerade die vollständige Veröffentlichung von Daten aus öffentlich geförderten Forschungsprojekten ermöglicht anderen Promovenden und Wissenschaftlern weitere gemeinwohlförderliche Erkenntnisse aus diesen Daten zu gewinnen, als auch Fehlerkenntnisse korrigieren. Die Tendenz der Automatisierung in der Datengewinnung wird diesen Trend in Zukunft noch vervielfachen. Schritte der Zusammenführung von Daten wurden schon in bedeutender Weise historisch im Bereich der Genomforschung unternommen und sind auch und vor allem in der Physik ein Entwicklungsstandard. Nicht nur der offene Zugang zu Daten ist notwendig für wissenschaftlichen Fortschritt und Wachstum, sondern auch die Teilhabe an den Erkenntnissen anderer Forscher, die immer noch in maßgeblichen Fall durch Publikationen in Wissenschaftlichen Fachmagazinen stattfindet. Diese Publikationen sind oftmals aber nur finanzstarken Institutionen zugänglich, da die Verlage erhebliche Gebühren für die Veröffentlichung und die Einsicht verlangen. Damit das nicht zu einem wissenschaftlichen Wettbewerbshindernis wird, ist in einem ersten Schritt der freie Zugang zu Publikationen notwendig die aus öffentlichen Geldern finanziert wurden. Beispiele für Magazine im naturwissenschaftlichen Bereich die OpenAccess sind, sind PLOS oder eLIFE. Wissenschaftliche Erkenntnis ist erst einmal zweckfrei, dennoch besteht eine implizite Erwartung des Bürgers, dass seine Gelder auch dem Gemeinwohl beitragen und die Erkenntnisse damit verwertet werden können. Gerade im Schnittbereich der angewandten Grundlagenforschung können sich Trennungsprobleme zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und technischer Innovation ergeben. Außerdem kann es Zuordnungsprobleme ergeben, wem das geistige Eigentum bei wissenschaftlicher Kollaboration oder bloßer Beschäftigung gehört. Derartige Herausforderungen werden mit der weiteren Digitalisierung der Wissenschaft und Forschung weiter zunehmen und sollten daher rechtlich erfasst werden.