Mindeststandards für die rechtsstaatliche Kontrolle von Nachrichtendiensten

Wir Freie Demokraten wollen für die rechtsstaatliche Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten europarechtliche Mindeststandards verankern und dafür die vertraglichen Grundlagen schaffen. Die nationalen Kontrollgremien sollen personell ausreichend ausgestattet sein und ihre Mitglieder müssen ohne Einschränkungen Zugang zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Nachrichtendienste haben. Die Nachrichtendienste sollen gegenüber den jeweiligen nationalen Kontrollgremien der Mitgliedstaaten auskunftspflichtig sein und die Kontrollgremien sollen mit umfangreichen Akteneinsichtsrechten ausgestattet sein. Zudem muss ein fester Rahmen für den Austausch von Mitgliedern der jeweiligen parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedstaaten geschaffen werden. Wir Freie Demokraten fordern außerdem ein Europäisches „No-Spy-Abkommen“ der Mitgliedstaaten. Ziel muss es sein, dass sich die Mitgliedstaaten Vertrauen entgegenbringen und eine gegenseitige nachrichtendienstliche Überwachung aus nicht-öffentlich zugänglichen Quellen eingestellt wird.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Beim Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse arbeiten nationale Behörden aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen zusammen. Wir wollen eine stärkere Überprüfung von deren Inhalten durch die parlamentarischen Kontrollgremien.

 

Die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten ist eine nationale Aufgabe. Um die parlamentarische Kontrolle effektiv zu gestalten, bedarf es auf europäischer Ebene festgelegter Mindeststandards. Nach der Abhör-Affäre um Bundeskanzlerin Merkel, bei der der amerikanische Geheimdienst rechtswidrig die Kommunikation auf deutschem Boden abgefangen hat, hat die Bundesregierung darauf gedrungen, unter befreundeten Mächten eine Vereinbarung zu treffen, dass die gegenseitige Bespitzelung eingestellt wird. Dieser Vorstoß blieb bisher ohne Erfolg.

 

Wir fordern, dass zumindest unter EU-Partnern eine geheimdienstliche Überwachung aufhört. Vielmehr sollten sich die Geheimdienste zusammentun, um auswärtige Gefahren abzuwehren. Daher sollte ein „no-spy-Abkommen“ unter den EU-Mitgliedstaaten geschlossen werden.