Für ein Europa der Frauenrechte

Wir Freie Demokraten, wollen, dass Frauenrechte europaweit gefördert und durchgesetzt werden. Um die Ausgangslage auch in Zukunft zu dokumentieren und die Entwicklungen besser überwachen zu können, soll neben der Fortführung auch die thematische Erweiterung des jährlichen Berichts der EU-Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU beschlossen werden. Somit soll der Bericht zur zukünftig auch die Lage der Frauenrechte in der EU und den Aspekt der strukturellen Gewalt gegen Frauen, unter anderem auch in der Politik (beispielsweise beim Zugang zu Listenaufstellungen bei Wahlen, politischen Ämtern, etc.), erörtern. Zugleich fordern wir die Einsetzung einer beim Europäischen Parlament angesiedelten, unabhängigen Europäischen Beauftragten für Frauenrechte.

Darüber hinaus bekennen wir uns zur Gleichberechtigung der Geschlechter in Europa. Bestehende Nachteile, etwa innerhalb der europäischen Institutionen, müssen auch durch das Handeln und durch die Rechtssetzung der Europäischen Union (EU) beseitigt werden. Gegenüber den Mitgliedstaaten muss die EU sich konsequent für den Abbau von mittelbaren Diskriminierungen einsetzen, von denen Frauen besonders betroffen sind. Um Diskriminierung von Frauen im öffentlichen und privaten Bereich zu verhindern, ist Rechtssetzung formal ausreichend. Die Einschränkung der selbstbestimmten Entfaltung von Frauen durch antiquierte Geschlechterbilder und überholte Rollenzuweisungen hingegen müssen konkret in allen Lebensbereichen hinterfragt, reflektiert und diskutiert werden, um sie zu verändern.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union. Mit Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung und Änderungen der Verträge ist es nach und nach gelungen, diesem Grundsatz Nachdruck zu verleihen und ihn in der EU anzuwenden. Die Europäische Union gründet auf einer Reihe von Werten, darunter auch der Gleichheit. Sie fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern (Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)). Diese Ziele sind zudem in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert.

Darüber hinaus soll die Union nach Artikel 8 AEUV bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern (auch bekannt unter der Bezeichnung Gender-Mainstreaming). Die Richtlinie 2006/54/EG verbiete die direkte und indirekte Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz, und die Richtlinie 2004/113 widmet sich der Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt. Auch in der im Herbst 2017 proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte wird erklärt, dass die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen gewährleistet und gefördert werden muss, was die Erwerbsbeteiligung, die Beschäftigungsbedingungen und den beruflichen Aufstieg mit einschließt.

Im Dezember 2015 hat die Kommission beispielsweise das strategische Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016-2019 veröffentlicht, das als Fortführung und Verlängerung der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015) dienen soll. Im Mittelpunkt steht hier u.a. die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen sowie die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohn-, Einkommens- und Rentengefälles und dadurch die Bekämpfung der Armut von Frauen.

Wir Freidemokraten erkennen an, dass die Rechtsetzung der EU in diesem Bereich große Fortschritte erzielt hat. Gleichwohl geht es darum, die Effektivität der Vorschriften wirksam zu überwachen und auch im gesellschaftlichen Bereich auf den Abbau antiquierter Geschlechterbilder und Rollenzuweisen hinzuwirken.