Für mehr Datensouveränität und Datenmanagement

Wir Freie Demokraten sehen einen funktionierenden Datenschutz, die Datensouveränität und informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger als Grundlage für eine faire und funktionierende Datenökonomie. 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und hat ein gemeinsames europäisches Datenschutzrecht für den europäischen Binnenmarkt geschaffen. Dies begrüßen wir Freie Demokraten. Allerdings haben sich auch einige Schwierigkeiten in der Umsetzung gezeigt, sodass wir bereits für 2020 eine Evaluierung und Weiterentwicklung fordern. Datengetriebe Geschäftsmodelle müssen auch weiterhin in der Europäischen Union möglich sein. Hierzu brauchen wir Transparenz und müssen den Nutzer befähigen, eine mündige Entscheidung zu treffen, wem er wann welche Daten wofür und unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf der Basis eines einheitlichen Datenschutzrechts können europäische Geschäftsmodelle mit europäischen Standards geschaffen werden, damit die europäische Wirtschaft an der Digitalwirtschaft teilhat. Daher werden wir die Auswirkungen auf innovative Geschäftsmodelle beobachten, und, wo notwendig, weitere Modernisierungen vorschlagen. Jedoch darf die tatsächliche Verfügbarkeit von gesetzlich vorgeschriebenen oder der elementaren Daseinsvorsorge dienenden Versicherungen, wie zum Beispiel Kranken- oder Fahrzeugversicherungen, nicht von der Preisgabe von Daten der höchstpersönlichen Lebensgestaltung abhängen.

Wir wollen die DSGVO konsequent weiterentwickeln. Insbesondere werden wir darauf achten, dass die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen, deren Kerngeschäft nicht der Umgang mit personenbezogenen Daten ist,und ihre Belange stärker berücksichtigt werden und der bürokratische Aufwand der einzelnen Verpflichtungen überprüft und datenschutzrechtlich ebenso wirksame, aber weniger aufwändige technische Lösungen berücksichtigt werden.

In der Frage des transatlantischen Datenaustauschs müssen wir rasch rechtssichere Lösungen finden. Für uns Freie Demokraten gehört das Recht auf Verschlüsselung zum selbstverständlichen Schutz der Privatsphäre. Dies wollen wir auf europäischer Ebene absichern. Darüber hinaus wollen wir den Anwendungsbereich der DSGVO auch auf die europäischen Institutionen, insbesondere auf die Europäische Kommission erstrecken. Was für die EU-Mitgliedstaaten gilt, sollte für die europäischen Institutionen ebenso selbstverständlich sein.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Viel zu oft werden Datenschutz, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), und wirtschaftliche Stärke sowie Innovationsfähigkeit als Gegensätze dargestellt. Wir wollen die DSGVO als europäische Erfolgsgeschichte, u.a. für Wirtschaft, Innovation und Forschung, anerkennen: Die DSGVO hat es geschafft, dass sich z.B. große US-Unternehmen in Sachen Datenschutzbestimmungen am weitestgehend einheitlichen EU-Regelwerk ausrichten und es als weltweiten Standard anerkennen. Dieser Trend setzt sich fort.

Zudem bietet das einheitliche Datenschutzniveau die Basis, europäische Lösungen bei Cloud-Diensten voranzutreiben und die Vorreiterschaft bei der Weiterentwicklung von Datenschutztechnologien anzuvisieren. In Kombination mit dem neuen Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ kann sich die EU zum Weltmarktführer in Sachen Datenschutzforschung entwickeln. Europa muss die Datenschutzreform selbstbewusst als Erfolgsgeschichte verkaufen - denn genau das ist sie.

Zum ganz überwiegenden Teil ist die DSGVO ein Meilenstein für die Grundrechte europäischer Bürger. Die DSGVO war ja gerade deshalb notwendig, da Europa ein einheitliches Datenschutzrecht für alle 28 Mitgliedstaaten brauchte. Wichtig ist, dass das Konzept der Datensouveränität fest definiert und weiterentwickelt wird. Natürlich sind aber mit der DSGVO auch Umsetzungsprobleme verbunden. Wir brauchen eine Handhabung der Regeln (hier sind oftmals die deutschen Landesdatenschutzbehörden gefragt), die die besonderen Anliegen der Sportvereine, des Ehrenamts und vieler KMU gerecht werden.

Ein weiterer entscheidender Schritt ist die Ausweitung der in der DSGVO vorgegebenen Datenschutz-Anforderungen an die Institutionen der EU. Dieser Prozess läuft zurzeit und muss schnellstens abgeschlossen werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die EU, und allen voran das EP, umfangreiche Regeln aufstellt, die dann nicht für sie selber gelten.