Für die Verteidigung der europäischen Werte und eine starke europäische Grundrechtsordnung

Wir Freie Demokraten setzen uns für starke Bürgerrechte ein, auf die sich jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union (EU), egal in welchem Mitgliedstaat, verlassen kann und die in einem neuen Entwurf einer Europäischen Verfassung an exponierter Stelle als Grundrecht garantiert werden.

Das europäische Projekt basiert auf einer gemeinsamen friedensstiftenden Werteordnung der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Es ist nicht ein Europa der Wirtschaft, Behörden und Institutionen, sondern ein Europa der Menschen. Sie teilen ein gemeinsames Bewusstsein für fundamentale Menschen- und Bürgerrechte. Die EU ist gegründet auf diese gemeinsamen Werte und Freiheitsrechte. Auch wenn die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) diese Rechte garantieren, müssen sie täglich wieder verteidigt werden. Wir wollen, dass die Europäische Union der EMRK beitritt.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Heutzutage gibt es zwei geschriebene Texte, in denen in Europa Grundrechte verbürgt sind. Zum einen garantiert die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK) bürgerliche und zivile Rechte. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag und hat derzeit 47 Mitglieder, darunter alle Staaten der Europäischen Union, aber auch weitere Länder wie Russland und die Türkei. In all diesen Ländern können sich Menschen auf die EMRK berufen. Über ihre Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der Individualbeschwerden von Bürgern behandelt, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist.

Zum anderen hat die Europäische Union die Charta der Grundrechte der EU erlassen. Sie bindet die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten, wenn sie Unionsrecht vollziehen – das umfasst auch alle deutsche Gesetze, die auf europäischen Vorgaben beruhen und damit viele Vorschriften des Wirtschafts- und Verbraucherschutzrechts. Inhaltlich ist die Charta auf der EMRK aufgebaut und stellt sicher, dass deren Standards in der Auslegung der Straßburger Rechtsprechung beachtet wird.

Im Lissabonner Vertrag hat sich die EU verpflichtet, der EMRK beizutreten. Damit würden auch die Akte der Union formell der Kontrolle des Straßburger Gerichtshofs unterstellt. Allerdings hat der EuGH einem Gutachten (Nr. 2/13) festgestellt, dass der bereits ausgehandelte Beitrittsvertrag der EU zur EMRK einige Schwächen enthielt. So wollte der EuGH nicht zulassen, dass der Straßburger Gerichtshof auch über die Auslegung von Unionsrecht befinden kann. Der Beitritt der Union wurde damit vorerst gestoppt. Wir fordern, diesen Prozess wieder aufzunehmen. Der Beitrittsvertrag kann und muss nachverhandelt werden. Es bleibt ein wichtiges Unterfangen, dass die Union Grundrechte vollumfänglich schützt und dem Straßburger Gerichtshof ermöglicht, Beschwerden von Bürgern gegen Unionsrechtsakte nach Erschöpfung des Rechtsweges genauso zu behandeln, wie es derzeit Beschwerden gegen Deutschland oder einen anderen EMRK-Staat prüft.