Neue Züchtungstechniken

Wir Freie Demokraten stehen für einen offenen und transparenten Umgang mit den neuen Züchtungstechniken des Genome Editing, welches das Portfolio der biotechnologischen Methoden ergänzt. Es erlaubt präzise, zeit- und kostensparende Änderungen im Erbgut einer Nutzpflanze, die von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind. Angesichts von Klimawandel und globalem Bevölkerungsanstieg wollen wir eine verantwortungsvolle Erforschung dieser Techniken nicht ideologisch verbauen. Wir setzen uns daher für eine vollständige Neuordnung des europäischen Gentechnikrechts ein, um nicht nur die Bewertung der inzwischen klassischen grünen Gentechnik an den heutigen Wissensstand anzupassen, sondern auch genominterne Änderungen mit Hilfe von CRISPR/Cas9 transparent, rechtlich klar und fortschrittsorientiert so zu regeln, dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Wir brauchen widerstandsfähige und ertragsstarke Nutzpflanzen, um eine Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im konventionellen und von umweltbelastenden Pflanzenstärkungsmitteln im Öko-Landbau zu ermöglichen.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die Landwirtschaft in Europa – und weltweit – steht vor der Herausforderung, unter erschwerten Bedingungen größere Erträge zu produzieren zu müssen. Zum einen wirken sich steigende Temperaturen und längere Trockenperioden in den Sommermonaten ebenso negativ auf die Ernte aus wie auch Krankheiten und Schädlingsbefall. Auf der anderen Seite schafft das (globale) Bevölkerungswachstum einen dringenden Bedarf an Grundnahrungsmitteln. Neue Züchtungstechniken bieten die Chance, Pflanzen resistenter und ertragreicher zu machen und an neue klimatische Bedingungen anzupassen. Diese Techniken werden gelegentlich mit dem Bild der „Genschere“ beschrieben. Beispielsweise durch die Technik Crispr/Cas9 können Forscher gezielt Gene ausschalten oder an der Schnittstelle neue Abschnitte einfügen. Auf diese Weise lässt sich das Erbgut sehr viel einfacher und schneller verändern als bisher. Im Gegensatz zur klassischen Gentechnik handelt es sich dabei um eine Mutation und das fertige Produkt enthält keine fremden Gene. Crispr/Cas9 und verwandte Techniken werden daher unter dem Begriff „Genome Editing“ (oder auch Genom-Editierung) gefasst. Im Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Pflanzen, die durch Genome Editing verändert wurden, den europäischen Richtlinien für genetisch veränderte Organismen (GVO) genügen müssen. Dazu zählt unter anderem die so genannte Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG über die über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt. Danach gelten für die Zulassung solcher Organismen strenge Vorgaben, um Verbraucher und die Umwelt vor ungewollten Folgen der Gentechnik zu schützen. Das Urteil des EuGH wurde sehr kontrovers diskutiert mit dem Verweis, dass sich Genome Editing nicht mit klassischer Gentechnik gleichsetzen lasse. EuGH-Generalanwalt Michal Bobak hatte in seinem Vorschlag an das Gericht auch eine andere Auffassung als die Richter in ihrem Urteil vertreten und argumentiert, dass Organismen nur dann als GVO reguliert werden müssten, wenn ihr genetisches Material so verändert wurde, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist. Zum Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=204387&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=732085.